Berufsregeln

Berufsbezeichnung/Berufsregeln

Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet „Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin“ und wurde durch das Justizministerium Baden-Württemberg verliehen.

Der Berufsausübung liegen die Bundesrechtsanwaltsordung (BRAO), das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) zugrunde. Die Vorschriften können unter www.brak.de abgerufen werden.