FREIBERUFLER (ÄRZTE, ZAHNÄRZTE UND STEUERBERATER)

Freiberufliche Mandanten von Flossmann & Collegen sind in aller erster Linie Zahnärzte und Ärzte aller Fachbereiche, gleich ob in Einzelpraxis oder in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder Praxisgemeinschaften (PG) mit vielen Berufsträgern.

Freiberufler sind keine Unternehmer zweiter Klasse. Viele von ihnen stehen vor der Herausforderung, Unternehmertum und Selbständigkeit miteinander zu verbinden. Selbstständigkeit bedeutet auf eigene wirtschaftliche Verantwortung einen Beruf auszuüben. Unternehmer zu sein bedeutet, einen oder mehrere Betriebe zu leiten und die Produktion von Gütern oder das Erbringen von Werk- und Dienstleistungen durch andere zu steuern. Der Spagat zwischen diesen Bereichen oder die bewusste Entscheidung für den einen oder den anderen Weg erfordern besondere Beratung. Hinzu kommt ein komplexes Berufs- und Sozialrecht, das durch Selbstverwaltung und Regionalisierung in besonderem Maße Erfahrung statt abstrakte Rechtskenntnis unerlässlich macht.

Freiberufler werden von Flossmann & Collegen vor allem in den Bereichen

beraten und vertreten. Auch als Privatkunden erfahren Freiberufler eine besondere Wertschätzung von Flossmann & Collegen. Freiberufler schätzen bei Flossmann & Collegen insbesondere auch die Beratung zu verschiedenen Fragen des Familienrechts und des Erbrechts. Flossmann & Collegen haben ein besonderes Verständnis für die Sondersituationen, in denen sich Freiberufler sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich befinden.

 

 

 

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