GESELLSCHAFTSRECHT

Das Gesellschaftsrecht ist eines der komplexesten Themengebiete in der juristischen Fachwelt. Das Zusammenwirken einer Vielzahl von verschiedenen Einzel-Gesetzen und ein ausgeprägtes Richterrecht machen einen hohen Spezialisierungsgrad und profunde Erfahrung unerlässlich. Die Beratung und Vertretung von Flossmann & Collegen bietet dies u.a. in folgenden Einzelbereichen:

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Umwandlungen z.B. Formwechsel, Verschmelzungen und Ab-/Aufspaltungen
  • Restrukturierung im mittelständischen Konzern
  • Unternehmenszusammenschlüsse und Joint Ventures
  • Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensgründungen und Rechtsformenwahl
  • gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
     

In keinem anderen Bereich als im Gesellschaftsrecht ist die Schnittmenge mit dem Steuerrecht größer. Flossmann & Collegen decken diese Schnittmenge auf einzigartige Weise ab.

 

 

 

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