ERBRECHT

Für Unternehmen wie für Privatkunden ist das Thema Erbrecht von besonderer Brisanz. Das geflügelte Wort „Versteht Ihr Euch noch oder habt Ihr schon geteilt?“ bringt dies auf den Punkt. Flossmann & Collegen unterstützen ihre Mandanten in folgenden Bereichen:

  • Unternehmensnachfolge
  • Testamentsgestaltung
  • Vermögensübergabe
  • Erbschaftsteuersparen
  • Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsstreitigkeiten
  • Abwicklung von Erbfällen insbesondere Nachlass- und Erbscheinsverfahren
  • Erbschaftsteuerveranlagung einschließlich Rechtsbehelfsverfahren

 

Wie im Gesellschaftsrecht ist auch im Bereich des Erbrechtes eine vertiefte Kenntnis des Steuerrechts unerlässlich. Fachlich ist dabei nicht nur die Erbschaftsteuer angesprochen. Gerade für Unternehmer und für Freiberufler ergeben sich häufig sehr bedeutsame Wechselwirkungen mit dem Ertragssteuerrecht, die anders als von Flossmann & Collegen von vielen anderen Beratern häufig komplett übersehen werden.

 

 

 

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