FAMILIENRECHT

Außer dem Erbrecht berührt kein Rechtsgebiet Menschen so persönlich wie das Familienrecht. Nicht zu Unrecht werden die Rechtsgebiete häufig in einem Atemzug genannt. Dennoch handelt es sich um zwei unterschiedliche Materien, die trotz aller Wechselwirkungen eine ganz eigene Systematik haben und besondere Anforderungen an den Berater stellen. Für viele Unternehmer sind diese Themen blinde Flecken. Dabei sind sowohl Chancen als auch Risiken, die das Familienrecht bereithält, mannigfaltig und von besonderer wirtschaftlicher Tragweite. Flossmann & Collegen sind im Familienrecht in folgenden Bereichen tätig:

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • einvernehmliche Scheidungen
  • streitige Scheidungen und Unterhaltsverfahren
  • Kindschaftssachen

 

 

 

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