RECHT DER FREIEN BERUFE (ÄRZTE, ZAHNÄRZTE, STEUERBERATER)

Nahezu alle Herausforderungen aus dem Gesellschaftsrecht und Steuerrecht stellen sich heutzutage auch dem Freiberufler. Besonders betroffen sind Ärzte und Zahnärzte. Anders als bei klassischen Medizinrechtlern profitieren die Freiberufler bei Flossmann & Collegen von der einzigartigen Erfahrung der Anwälte in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Flossmann & Collegen sind weder im Bereich der Arzthaftung noch des Honorarrechtes tätig. Entsprechend ihrem hohen Spezialisierungsgrad stehen die Anwälte ihren Mandanten mit besonderer Fachkompetenz in folgenden Situationen zur Seite:

  • Praxisübernahme und -übergabe
  • Gründung, Erweiterung und Restrukturierung von Kooperationen
  • Gründung von und Übertragung von Anteilen an Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Praxisgemeinschaften (PG)
  • gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Ausschluss von Gesellschaftern
  • Vertretung gegenüber Zulassungsausschuss und kassen(zahn)ärztlicher Vereinigung
  • Berufsrecht und Kooperation mit Krankenhäusern und anderen Dienstleistern des Gesundheitssystems
  • Praxisgründungen, insbesondere bei der Gestaltung von Mietverträgen über Praxisräumlichkeiten und Arbeitsverträgen für (zahn-)ärztliches und nichtärztliches Personal

 

Auch Steuerberater schätzen die Dienstleistung von Flossmann & Collegen für ihre eigenen Praxen und Sozietäten.

 

 

 

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